Im September 2024 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass Deutschland „allgemein und strukturell versäumt hat, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der durch das Natura‑2000-Netz geschützten Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und 6520 (Berg-Mähwiesen) des Anhangs I der Habitatrichtlinie in den dafür ausgewiesenen Gebieten zu treffen…“ (link zum Urteil)
Und was geht uns das an?
Ganz grundsätzlich bezweifelt heute niemand mehr, dass wir, damit die Menschheit langfristig überleben kann unsere belebte Umwelt schützen müssen. Da sind sich alle Parteien einig (selbst die undemokratischen). Und deshalb ist der Schutz der Natur auch als Staatsaufgabe im Artikel 20a unseres Grundgesetzes genannt. Die mageren Mähwiesen sind aber leider auch in Baden-Württemberg ein gefährdeter Lebensraum (vgl. Info UM BW).
Für uns in Dettenhausen heißt das: wir sind umgeben von mageren Flachland-Mähwiesen, das sieht man sehr gut auf der Karte der Landesanstalt für Umwelt (link zur LUBW-Karte) oder hier in der Übersicht, in der diese mageren und artenreichen Wiesen gelb dargestellt sind. Diese mageren Wiesen sind von großer Bedeutung für Schmetterlinge (bei uns ganz besonders die Ameisen-Wiesenknopf-Bläulinge) und zahlreiche andere Insekten

Man erkennt leicht: fast alle Wiesen und Weiden, die unseren Ort umgeben sind artenreich und schützenswert. Das bedeutet auch, dass wir eine besondere Verantwortung haben, diese Wiesen als artenreiche Wiesen zu erhalten und, wo möglich, den Erhaltungszustand zu verbessern.
Was bedeutet dies konkret für die Gemeinde?
- Wir müssen sparsam mit den Flächen umgehen
- Wir sollten die Landwirte, die die Flächen zur Heuernte oder als Weide nutzen unterstützen, da Landwirtschaft zum Erhalt der Wiesen unbedingt erforderlich ist.
- Wir sollten die Grünflächen der Gemeinde so nutzen, dass sie dem Erhalt der Arten dienen, wie dies bereits bei der Rathauswiese erfolgt. Dies soll in Dettenhausen ab dem Jahr 2025 auch auf weiteren Flächen zielgerichtet erfolgen.
Was bedeutet dies für uns als Bürger?
- Wir sollten Wiesen im Außenbereich nicht alle 2 Wochen mit dem Rasenmäher mähen, sondern diese artenreichen Flächen maximal 2-3 mal im Jahr (ideal ist ein Balkenmäher) und, wenn möglich, das Mähgut abräumen.
- Wir sollten auch bei unseren Hausrasenflächen auf Dünger und Pflanzenschutz verzichten und sie da, wo es möglich ist, zu artenreichen, bunten Wiesen entwickeln. Das geht überall da, wo Rasen nicht als Spielfläche für Kinder gebraucht wird. Es macht den Garten bunter und zum Lebensraum für Pflanzen, Insekten und Vögel.
- Wir sollten lernen, dass bunte Grünstreifen, die der Bauhof nicht wöchentlich mäht, mit den sich über kurz oder lang einstellenden Wiesenblumen doch viel attraktiver sind, als ein kurz gehaltenes und im Sommer oft verbranntes Einheitsgrün.
Und so kann ein „Hausrasen“ oder ein „Grünstreifen“ auch aussehen:
